Die untenstehenden AGB sind Vertragsbestandteil
Die Darstellung von Lagerobjekten auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung eines Lagerobjekts (nachstehend „Abteil“) zu Verwahrungszwecken dar. Irrtümer vorbehalten. Im Rahmen des Online-Buchungsprozesses wird durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bzw. „Jetzt kaufen“ ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht nur für Verträge mit Verbrauchern, welche als „Fern- und Auswärtsgeschäft” gemäß Fernabsatzgesetz geschlossen werden (vgl. Richtlinie 2011/83/EU). Die Buchungsbestätigung inkl. Verwahrungsvertrag und Erstrechnung werden per E-Mail unmittelbar nach Buchung an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.
In Übereinstimmung mit den nachstehenden Vertragsbedingungen hat der Kunde das Recht, das Abteil ausschließlich zu Verwahrungzwecken zu nutzen. Dieses Recht gilt bei geleisteter Zahlung ab Verwahrungsbeginn (entspricht Vertragsbeginn) bis zur Beendigung des Verwahrungsvertrages.
3.1 Der Kunde hat bei der Übernahme das Abteil zu kontrollieren. Etwaige Schäden und/oder Verunreinigungen hat er dem Verwahrer unverzüglich zu melden (es wird dem Kunden empfohlen, dies textlich, z.B. per E-Mail, mit Beilage von Beweisen (bspw. Fotos), zu tun). Geschieht dies nicht, geht der Verwahrer davon aus, dass das Abteil in einem unbeschädigten und sauberen Zustand übernommen wurde.
3.2 Bei Vertragsende ist der Kunde verpflichtet das Abteil gesäubert und ordnungsgemäß geräumt, d.h. im gleichen Zustand zu übergeben, wie er es übernommen hat (=Rückgabe). Die Verwendung von Reinigungsmitteln, um etwaige Verunreinigungen zu beheben, muss mit dem Verwahrer zuvor textlich (per E-Mail oder Brief) abgestimmt werden. Der Kunde hat dem Verwahrer spätestens am T ag des Vertragsendes die ordnungsgemäße Räumung durch das Hochladen von Fotos des leeren Abteils über das Kundenprofil nachzuweisen (siehe AGB Punkt 9 zur Kündigung).
3.3 Der Kunde ist bei Verletzung der Rückgabepflichten zu Schadenersatz verpflichtet.
5.1 Der Verwahrer wird die Verwahrung der Waren/Gegenstände des Kunden in dem Kunden zugewiesenen Abteil nach dessen Vorgaben vornehmen und - in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Kunden - für eine sorgfältige Verwahrung der Waren/Gegenstände sorgen bzw. ihm die entsprechende Einlagerung ermöglichen.
5.2 Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Lagerung von Waren/Gegenständen nicht höher als bis zur Oberkante des Lagerabteils erfolgt.
5.3 Der Kunde hat die Interessen und das Eigentum Dritter stets zu berücksichtigen.
5.4 Der Kunde darf ohne Zustimmung des Verwahrers das Abteil weder ganz noch teilweise untervermieten noch den Gebrauch Dritten überlassen.
5.5 Der Kunde bestätigt, dass die Gegenstände/Waren, die in dem Abteil verwahrt werden, sein Eigentum sind oder er im rechtmäßigen Besitz dieser ist; D.h., die Person(en), deren Eigentum die Gegenstände/Waren sind, hat (haben) ihm die Verfügungsgewalt über diese Güter erteilt und ihm wurde gestattet, die Güter im Abteil zu verwahren. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, dass die Gegenstände/Waren nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und/oder Schutzrechte Dritter verletzen.
5.6 Folgende Waren/Gegenstände/Materialien dürfen nicht eingelagert bzw. verwahrt werden:
5.7 Der Kunde ist verpflichtet im Brandfall umgehend die Feuerwehr zu alarmieren.
5.8 Es ist dem Kunden und jeder anderen Person verboten: 5.8.1 das Abteil oder das Grundstück in einer derartigen Weise zu verwenden, dass andere Kunden, Nachbarn oder der Verwahrer gestört oder beeinträchtigt werden oder werden könnten; 5.8.2 irgendeine Tätigkeit auf dem Grundstück auszuüben, mit Ausnahme des Be- und Entladens des Abteils mit Gegenständen/Waren; 5.8.3 5.8.4 5.8.5 Gegenstände auf dem Grundstück außerhalb des Abteils abzustellen oder zu lagern; das Abteil als Büro, als Wohnung oder als Geschäftsadresse zu verwenden; etwas ohne Genehmigung des Verwahrers an der Wand, Decke oder Boden des Abteils zu befestigen oder irgendeine Veränderung im oder am Abteil vorzunehmen; 5.8.6 Emissionen jeglicher Art aus dem Abteil oder dem Lagergebäude austreten zu lassen; 5.8.7 den Verkehr auf dem Grundstück sowie andere sich auf dem Grundstück befindliche Personen in irgendeiner Form zu behindern.
5.9 Am gesamten Gelände des Verwahrers und im gesamten Lagerstandort ist das Rauchen, das Konsumieren von Alkohol sowie der Verzehr von Speisen strengstens verboten.
5.10 Sofern der Kunde die Bedingungen des Punktes 5 erfüllt und nur Waren/Gegenstände in Übereinstimmung mit Punkt 5.5 im Abteil verwahrt, übernimmt der Verwahrer die Haftung für diese Waren/Gegenstände, wobei die Haftung des Verwahrers nur im Umfang der über den Verwahrer bezogenen Versicherungsdeckung besteht.
6.1 Der Verwahrer hat das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. nötige Reparaturen, Umbauten, behördliche Anweisung, etc.), den Kunden aufzufordern, innerhalb von 10 Werktagen das Abteil zu räumen und die Ware in ein alternatives Abteil vergleichbarer Größe („vergleichbares Abteil“) zu verbringen. Diese Aufforderung hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) vor Räumungsbeginn zu erfolgen. 6.2 Falls der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, ist der Verwahrer berechtigt, das Abteil selbst und in Abwesenheit des Kunden zu öffnen und die Ware in ein vergleichbares Abteil zu verbringen. Diese Verbringung darf auch von einem Dritten durchgeführt werden und erfolgt in diesem Fall auf Risiko und Kosten des Kunden. 6.3 Falls Gegenstände/Waren gemäß Punkt 6 in ein vergleichbares Abteil verbracht werden, bleibt der bestehende Verwahrungsvertrag ohne Veränderungen aufrecht; der Wechsel berührt nicht den Bestand des Verwahrungsvertrags. Ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Wechsel in das ursprüngliche Abteil besteht nicht.
7.1 Vom vereinbarten Entgelt gemäß Punkt 8.2 sind neben der Verwahrungsdienstleistung und der gewählten Versicherungsdeckung auch die folgenden zusätzlichen Leistungen des Verwahrers umfasst:
7.2 Auf Wunsch können gegen ein gesondertes Entgelt auch folgende Leistungen in Anspruch genommen werden
7.3 Der Verwahrer sorgt für einen leicht begehbaren Zutritt zum Lagerobjekt und ordnungsgemäße Zustände im Lagerobjekt. Zustände bzw. Veränderungen außerhalb des Standortes, z.B. öffentliche Parkplatzsituation, sind nicht im Verantwortungs- und Einflussbereich des Verwahrers und sind kein Leistungs- oder Vertragsbestandteil.
7.4 Der Verwahrer behält sich vor die angebotenen Zusatzservices und deren Nutzung in unregelmäßigen Abständen zu evaluieren und das Angebot daraufhin anzupassen.
8.1 Kaution
8.2 Entgelt, Fälligkeit, Zahlung
8.3 Nicht-Bezahlung des Entgeltes, Zahlungsverzug
8.4 Vertragliches Pfandrecht
9.1 Jede der beiden Vertragsparteien ist zur ordentlichen Kündigung des Verwahrungsvertrags zu vertraglich definierten Kündigungsterminen berechtigt. Zu diesen T erminen ist die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen (14 Kalendertagen) möglich. Ein etwaiger Kündigungsverzicht wird im jeweiligen Verwahrungsvertrag festgelegt.
9.2 Die Kündigungstermine sind im Verwahrungsvertrag geregelt (beispielsweise jeden Monat, alle 6 Monate oder alle 12 Monate). Eine Änderung der Kündigungstermine für zukünftige Perioden kann seitens des Kunden schriftlich (per E-Mail oder Brief) vor Beginn der vertraglich gültigen Kündigungsfrist beantragt werden. Diese Änderung bedarf der Zustimmung des Verwahrers und zieht eine Anpassung des Monatsentgelts nach sich, im Regelfall geschieht dies gemäß zum Zeitpunkt vorliegender Preisstaffelung. Die Änderung ist nur für Perioden nach der aktuellen Kündigungsfrist gültig.
9.3 Die Kündigung durch den Kunden hat direkt über das Online Kundenkonto zu erfolgen. Dies gewährleistet die korrekte Übermittlung aller Daten, welche für die rechtmäßige Kündigung und Vertragsbeendigung notwendig sind. Sollte die Nutzung des Online Kundenkontos für einen Kunden nicht tragbar sein, ist die Kündigung in schriftlicher Form (per E-Mail oder Brief) möglich. In diesem Fall trägt der Kunde das Risiko und die Verantwortung, alle zur Vertragsbeendigung notwendigen Informationen fristgerecht (Zugang beim Verwahrer 14 Kalendertage vor dem Kündigungstermin) zu übermitteln.
9.4 Versäumt der Kunde nach Einreichen der Kündigung die Rückmeldung zur offiziellen Rückgabe (siehe Punkte 3.2 und 9.3), wird ein Nutzungsentgelt in Höhe eines Monatsentgelts fällig. Der Rückgabeprozess muss anschließend so rasch wie möglich, jedoch spätestens innerhalb der gewährten Nachfrist von einem Monat abgeschlossen werden, andernfalls wird eine kostenpflichtige Räumung gemäß Punkt 10.2 erfolgen. Die Kündigungserklärung muss über das Online Kundenkonto eingereicht werden.
9.5 Der Verwahrer hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei vertragswidrigem Gebrauch des Abteils, insbesondere Verstoß gegen Ziffern 4.5, 5, 6 oder 8 (ungeachtet einer Abmahnung) oder kriminellen Absichten in Bezug auf die Inanspruchnahme der Verwahrungsdienstleistung sowie dann vor, wenn der Verwahrer seine Geschäftstätigkeit am Standort des Abteils, aus welchem Grund auch immer, einstellt.
10.1 Die beiden Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass ein Öffnen eines Abteils, welches nach den Bestimmungen dieses Vertrages (vgl. AGB Punkte 4.6 und 4.7) durch den Verwahrer durchgeführt wird, keinen T atbestand der Besitzstörung darstellt, sondern ausdrücklich gestattet ist. Der Kunde verzichtet daher in so einem Fall auf eine Klageerhebung egal welcher Art.
10.2 Für den Fall, dass der Kunde das Objekt bei Vertragsbeendigung nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgibt, ist der Verwahrer berechtigt, zusätzlich zum Benutzungsentgelt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, vom Nachweis eines Schadens oder Verschuldens unabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Verwahrungsentgelts geltend zu machen. Weitere Rechtsbehelfe und die Geltendmachung übersteigender Schäden bleiben vorbehalten. Darüber hinaus hat der Kunde jedenfalls bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Abteils das vereinbarte Nutzungsentgelt auf Monatsbasis zu bezahlen.
11.1 Der Kunde ist verpflichtet eine Mindestversicherungsdeckung für sein Abteil zu beziehen. Diese Mindestversicherungsdeckung ist länderspezifisch nach vertraglich definiertem Verwahrungsort in folgender Höhe je Abteil zu beziehen:
11.2 Es steht dem Kunden frei, über das Buchungsportal des Verwahrers eine Versicherungsdeckung zu wählen oder über eine andere Versicherungsanstalt eine Versicherung für die eingelagerten Waren abzuschließen.
11.3 Sollte der Kunde extern (d.h. nicht über den Verwahrer) eine Versicherungsdeckung beziehen, muss dem Verwahrer innerhalb von 14 T agen nach Abschluss des Verwahrungsvertrages eine Bestätigung über diese Deckung über das Online-Kundenkonto übermittelt werden.. Wird die schriftliche Bestätigung der externen Versicherungsdeckung nicht fristgerecht übermittelt, ist der Kunde verpflichtet, die Mindestversicherungsdeckung über den Verwahrer für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. Diese wird in der darauffolgenden Rechnung automatisch nachträglich berechnet und ergänzt. Der Verwahrer haftet nicht für die Prüfung der Versicherungsbedingungen des Lagerwerts, z.B. Schadensdeckung. Die Einsichtnahme des Verwahrers in die vom Kunden zum Nachweis des Versicherungsschutzes vorgelegten Versicherungsunterlagen bedeutet nicht, dass der Verwahrer den Versicherungsschutz als ausreichend anerkennt oder bestätigt.
11.4 Im Falle, dass die Versicherungsdeckung nicht über den Verwahrer bezogen wird, sondern über eine andere Versicherungsanstalt, bestätigt der Kunde dem Verwahrer mit Vertragsabschluss Folgendes:
Es gilt die Datenschutzerklärung des Verwahrers. Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen finden Sie gesondert auf der Datenschutzseite unter https://www.wageda.at/datenschutz
13.1 Alle schriftlichen Mitteilungen des Verwahrers bzw. des Kunden haben an die im Verwahrungsvertrag angeführte Adresse (E-Mail oder Anschrift) bzw. an die dem Verwahrer oder dem Kunden zuletzt schriftlich (per E-Mail oder Brief) bekanntgegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) des Verwahrers bzw. des Kunden zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Adressen unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
13.2 Als primäres Kontaktmittel wird E-Mail („elektronischer Briefkasten“) vereinbart. Alle vertraglich relevanten Dokumente für den Kunden werden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde hat sein E-Mail-Postfach regelmäßig zu prüfen. Der Kunde hat das Recht alle an den Verwahrer gerichteten Anfragen in T extform via E-Mail zu übermitteln (außer gesetzlich anders vorgesehen).
13.3 Es gelten nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die im schriftlichen Verwahrungsvertrag festgelegten Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen keine.
13.4 Der Verwahrer behält sich das Recht vor, die AGB u.a. aufgrund von Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung oder wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Eine Änderung der AGB, welche für bestehende Kunden Gültigkeit erlangen soll, wird den Kunden 1 Monat vor Änderung schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitgeteilt. Sollte der Kunde dieser Änderung binnen 1 Monat nicht schriftlich (per E-Mail oder Brief) widersprechen, gelten die neuen AGB als anerkannt.
13.5 Auf dem Gelände des Verwahrers gilt die Straßenverkehrsordnung. Allen Anweisungen des Verwahrers ist Folge zu leisten.
13.6 Zwecks Vermeidung von möglichen Gebühren nach dem Gebührengesetz wird vereinbart, dass der Vertrag vom Verwahrer nicht unterzeichnet wird. Der Verwahrungsvertrag kommt nach Buchung durch den Kunden und der Übermittlung der Buchungsbestätigung inklusive des Verwahrungsvertrags per E-Mail an den Kunden zustande. Dessen ungeachtet ist eine allfällige Vertragsgebühr vom Kunden zu tragen.
13.7 Der Kunde erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden.
13.8 Der Kunde akzeptiert zum Zwecke der Überwachung und des Schutzes des Lagergeländes und der verwahrten Gegenstände Videoaufnahmen und deren Speicherung auf dem Gelände / Grundstück, im Speziellen auch auf den Gängen des Lagergebäudes. Hauptzweck dieser Speicherung ist die Vermeidung von Diebstählen sowie die Beweissicherung bei Straftaten am bzw. im Lagerobjekt. Dieser Schutz stellt einen T eil der Service-Dienstleistung von WAGEDA Park dar (vgl. Punkt 7.1.1).
13.9 Sollten Bestimmungen des Verwahrungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder wenigstens so nahe wie möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ergänzen.
13.10 Auf den Verwahrungsvertrag, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens sowie seiner Vor- und Nachwirkungen sowie auf alle aus oder im Zusammenhang mit dem Verwahrungsvertrag zwischen den Parteien geschlossenen Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand wird Eisenstadt, Österreich festgelegt (sofern für Verbraucher nicht per Gesetz zwingend anders vorgegeben).
13.11 Wenn die Buchung als Verbraucher abgegeben wurde und dieser zum Zeitpunkt der Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Punkt 13.10 getroffenen Rechtswahl unberührt.

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